AGB

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1. Das Mitbringen von Hunden oder anderen (Haus-)Tieren zum Veranstaltungsgelände/Veranstaltungsorte ist nicht gestattet.

2. Personen, die Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet sind, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt, es sei denn der Aufsichtpflichtige hat seiner Aufsichtspflicht genügt oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden. (§ 832 BGB)

3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kordinalpflichten)

4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Besucher gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis ohne Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz verlangen zu können.

5. Beim erstmaligen Betreten sind die digital erworbenen Eintrittskarten vorzuzeigen, der Käufer erhält ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes/Veranstaltungsorte ist das unbeschädigte Armband und die Eintrittskarte vorzuweisen.

6. Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET- Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister und -behälter, Hartverpackungen oder sonstige schwere Behältnisse, sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände/zu den Veranstaltungsorten mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.

7. Das Mitbringen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie Foto- und Filmkameras auf das Veranstaltungsgelände/ zu den Veranstaltungsorten ist nicht gestattet. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, Audio oder Videoaufzeichnungsgeräte an der Einlasskontrolle abzugeben.

8. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände/in den Veranstaltungsorten Straftaten begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit und das angelegte Festival-Armband wird entfernt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

9. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrsicherungspflicht nicht erfüllt wurde.

10. Die digital erworbene Eintrittskarte ist personalisiert und nicht übertragbar. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.

11. Campen kann innerhalb des Festivalgeländes nicht zugelassen werden. Hierfür sind nur die dafür ausgewiesenen Campingplätze vorgesehen. Das Mitbringen und Betreiben von Stromgeneratoren ist untersagt.

12. Der Käufer ist für die Anreise zur Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Bitte unterlassen Sie wildes Parken und stellen Sie ihr Fahrzeug nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen ab. Parken nur auf den ausgewiesenen Parkflächen ( Gebührenpflichtig ). Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

13. Die Veranstaltungen finden bei jeder Witterung statt.

14. Bei den Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Teilnehmer um entsprechenden Ersatz.

15. Die Auftritte der Veranstaltungen finden auf mehreren Bühnen / an mehreren Orten statt.

16. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen des Festivals/ der Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen, auf denen Besucher zu sehen sind. Er ist darüber hinaus berechtigt, diese Aufnahmen ohne Vergütung für die abgebildeten Personen zur Dokumentation und Bewerbung des Festivals / der Veranstaltungen, sowie zur Sponsorenakquise, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Festival uneingeschränkt in allen Medien (insbesondere auf den Internet- und Social-Media-Seiten des Veranstalters) zu verwenden. Dies schließt zudem das Recht ein, die Fotos- und Filmaufnahmen für die Berichterstattung über das Festival/über die Veranstaltungen an Presse- und Medienvertreter weiterzugeben. Im Hinblick auf die Foto- und Filmaufnahmen, sowie die weitere Datenverarbeitung im Hinblick auf das Festival/die Veranstaltungen gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters: http://haldernpop.com/datenschutzbestimmungen

17. Aufgrund der individuellen Gegebenheiten der Veranstaltungsstätten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, wenn Sie besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben. Wir sind bemüht Ihnen bei Ihren Bedürfnissen eine akzeptable Lösung zu bieten.

18.
Covid-19 / Ergänzende Bestimmungen

Die bestehende Pandemie mit dem Coronavirus-SARS-CoV-2 führt dazu, dass der Veranstalter nachstehende ergänzende Einlassbedingungen für Konzertbesuche während der COVID-19-Pandemie (Sonderbedingungen) zu Grundlage des Besuchs der Veranstaltung macht, solange infolge der Covid-19-Pandemie Beschränkungen für die Durchführung von Konzertveranstaltungen hinsichtlich der Zuschauerkapazität – insbesondere durch die Corona-Verordnung der Stadt Rees oder sonstige gesetzliche oder behördliche Vorgaben- bestehen. Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser Sonderbedingungen.
Diese Sonderbedingungen haben den Zweck, die Ausbreitung des Coronavirus- SARS-CoV-2 bei Besuchen von Veranstaltungen im Veranstaltungsort zu vermeiden und dadurch zum Gesundheitsschutz beizutragen. Sie dienen der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit des umfriedeten Geländes des Veranstaltungsortes einschließlich sämtlicher Anlagen, Zu- und Abgängen des Veranstaltungsortes sowie den anliegenden Parkplatzflächen, die bei Veranstaltungen am Veranstaltungsort dem Besucher zur Nutzung zur Verfügung stehen (fortan „Anlagen“). Mit Betreten des Veranstaltungsortes und/oder Einfahren in die Anlagen des Veranstaltungsortes mit dem Kfz erklärt der Besucher sein Einverständnis mit der Geltung dieser Sonderbedingungen.
1. Besondere Aufenthalts-, Hygiene- und Infektionsschutzregeln während der Dauer der Covid-19 Pandemie
(1) Jeder Besucher erkennt an, dass es während des es während der Covid-19 Pandemie dazu kommen kann, dass Veranstaltungen insbesondere aufgrund veranstalterseitiger und/oder behördlicher Maßgaben und/der Maßnahmen nicht in gewohnter Form stattfinden können. Der Zutritt zum Veranstaltungsort ist nur gestattet, wenn Besucher einen symptomfreien Gesundheitszustand aufweisen und nachweislich entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Personen mit verdächtigen typischen Symptomen und ohne Nachweis wird das Betreten der Veranstaltungsstätte verweigert.
Typische Symptome für eine Infektion mit Covid-19 sind:
-  Trockener Husten
-  Fieber
-  Kurzatmigkeit
-  Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie
-  Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns.
Liegen oben genannte Symptome bei anderen Personen des eigenen Haushalts des Besuchers vor, wird empfohlen den Veranstaltungsort nicht zu betreten. Treten bei Personen nach Betreten des Veranstaltungsortes eines oder mehrere der benannten Symptome auf, ist der Veranstaltungsort umgehend zu verlassen.
(2) Dem Veranstalter ist an der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten im Falle des Auftretens einer Covid-19 – Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch des Veranstaltungsortes gelegen. Zu diesem Zweck werden Namen, Anschrift und Kontaktdaten eines jeden Besuchers („Kontaktdaten“) erhoben.
(3) Jeder Besucher hat sein Ticket oder sonstige Zutrittsberechtigung beim Einlass zu scannen. Hierdurch und spätestens mit dem Zutritt zum Veranstaltungsort bestätigt jeder Besucher automatisch folgende Punkte:
  • Ich bin nachweislich geimpft, getestet oder genesen.
  • Ich leide nicht unter typischen Symptomen einer Infektion mit Covid-19, die nicht bekanntermaßen eine andere Ursache haben, und habe in den letzten 14 Tagen ebenfalls nicht unter solchen Symptomen gelitten.
  • Ich hatte meiner Kenntnis nach in den letzten 14 Tagen wissentlich keinen Kontakt zu einer Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde oder die unter dem Verdacht einer Infektion mit Covid-19 steht.
  • Es liegt kein aktueller positiver Covid-19 Nachweis vor.
(4) Jeder Besucher erkennt an, dass der Zutritt zum Veranstaltungsort in Bezug auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 oder vergleichbare Infektionen auf eigene Gefahr erfolgt. Der Veranstalter weist ausdrücklich alle Besucher darauf hin, dass trotz aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Besucher im Rahmen des Veranstaltungsbesuchs mit Covid-19 oder vergleichbaren Infektionskrankheiten infizieren können.
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